Einen Brief vom Finanzamt öffnet kaum jemand mit guter Laune. Meistens steht nichts Dramatisches drin, aber manchmal eben doch: eine Erinnerung an eine Steuererklärung, die längst hätte da sein sollen, oder die Bitte, zu bestimmten Ausgaben noch Belege nachzureichen. Spätestens dann merkst du, wie viel in deiner Buchhaltung in den letzten Monaten liegen geblieben ist.
Unangenehm ist dabei nicht nur der Stress. Lücken in der Buchhaltung kosten dich irgendwann Geld, und zwar an ganz unterschiedlichen Stellen. Manches siehst du sofort auf dem Konto, anderes erst, wenn der Steuerbescheid kommt.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen
Das Finanzamt muss deine Steuern auch dann festsetzen, wenn es deine Zahlen nicht vollständig hat. Kann es die Grundlagen nicht ermitteln, zum Beispiel weil Aufzeichnungen nicht vorgelegt werden können, muss es sie laut § 162 der Abgabenordnung schätzen. Die Schätzung richtet sich dann nicht danach, was in deinem Jahr tatsächlich passiert ist, sondern danach, was das Finanzamt aus den vorhandenen Informationen für wahrscheinlich hält.
Auch Fristen spielen eine Rolle. Wenn du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu spät abgibst, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Wie hoch er ausfällt, hängt laut § 152 der Abgabenordnung unter anderem davon ab, wie lange und wie oft die Frist überschritten wurde. Ob und wie das bei dir zutrifft, klärt dein Steuerbüro. Damit es gar nicht erst so weit kommt, müssen deine Unterlagen rechtzeitig und vollständig dort ankommen.
Belege: Jede fehlende Rechnung kostet
Bei den Belegen merkt man am wenigsten, dass es um Geld geht. Eine Ausgabe ohne Beleg kann dein Steuerbüro in der Regel nicht einfach als Betriebsausgabe ansetzen. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, kommt noch etwas dazu: Die Vorsteuer darfst du laut § 15 des Umsatzsteuergesetzes nur abziehen, wenn du eine ordnungsgemäße Rechnung hast. Eine verlorene Rechnung über 500 Euro netto bedeutet dann nicht nur Sucherei, sondern auch 95 Euro Vorsteuer, die du nicht zurückbekommst.
Rechnungen kommen heute auf ganz unterschiedlichen Wegen bei dir an. Ein Teil kommt per Mail. Ein anderer Teil liegt nur im Kundenkonto eines Onlineshops oder Software-Anbieters und wird dir gar nicht erst zugeschickt. Und dann gibt es noch die Papierbelege vom Tanken, vom Geschäftsessen oder aus dem Schreibwarenladen, die erst in der Jackentasche und dann irgendwo im Auto landen.
Was dagegen hilft, ist ziemlich unspektakulär: ein einziger Ort, an dem alle Belege landen, und zwar direkt nach dem Kauf. Das kann ein Ordner auf deinem Rechner sein oder die Belegfunktion in deinem Buchhaltungsprogramm. Für Papierbelege brauchst du eine feste Ablage, in die sie noch am selben Tag kommen.
Abos und Verträge
Bei den laufenden Kosten sind es oft die kleinen Beträge, die sich summieren. Ein Tool, das du für ein einzelnes Projekt gebucht hast, ein zweiter Cloud-Speicher oder eine Mitgliedschaft, die du seit einem Jahr nicht mehr nutzt. Jeder Posten kostet für sich nur ein paar Euro im Monat, und weil alles automatisch abgebucht wird, schaust du nicht genauer hin.
Preiserhöhungen werden meistens nur per Mail angekündigt, und Jahresabos verlängern sich gern, bevor du an die Kündigung gedacht hast. Wenn du alle Abos einmal untereinander schreibst, mit Betrag und Kündigungsfrist, siehst du meistens ziemlich schnell, was weg kann.
Offene Rechnungen
Hier fehlt das Geld ganz direkt auf deinem Konto. Wenn du eine Rechnung geschrieben hast, fühlt sich die Sache erledigt an. Ob das Geld auch angekommen ist, prüft im Alltag aber oft niemand, und so bleibt eine offene Rechnung schnell sechs oder acht Wochen liegen.
Für viele Selbstständige kommt noch ein zweiter Punkt dazu. Wer die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten versteuert, und das ist der Normalfall, zahlt die Umsatzsteuer auf eine Rechnung schon, bevor die Kundin bezahlt hat. Ob das bei dir so geregelt ist, weiß dein Steuerbüro.
Oft steckt hinter einer offenen Rechnung keine böse Absicht. Die Rechnung ist bei der Kundin im Postfach untergegangen oder wartet noch auf eine Freigabe, und eine kurze Erinnerung reicht. Wie du daraus einen festen Ablauf machst, von der ersten Erinnerung bis zur Mahnung, steht in unserem Artikel Damit dein Geld auch wirklich ankommt.
Ein fester Termin im Kalender
Fast alles davon lässt sich vermeiden, wenn die Buchhaltung einen festen Platz in deiner Woche bekommt und nicht nur dann drankommt, wenn gerade Zeit ist. Bei vielen reicht dafür eine Stunde pro Woche oder ein halber Tag im Monat. Wichtig ist nur, dass der Termin im Kalender steht wie ein Kundentermin.
- Alle Belege der letzten Wochen kommen an einen Ort, und fehlende Rechnungen lädst du aus den Kundenkonten herunter.
- Du schaust auf deinem Konto nach, welche Rechnungen bezahlt sind, und schickst für die überfälligen eine Erinnerung.
- Jede Abbuchung bekommt ihren Beleg, damit am Ende nichts ohne Nachweis übrig bleibt.
- Einmal im Quartal gehst du deine Abos und Verträge durch.
- Die Unterlagen gehen so rechtzeitig an dein Steuerbüro, dass die Fristen für Voranmeldungen und Erklärungen gut zu schaffen sind.
Der Buchhaltungs-Check von BüroBeast
Wenn du nicht weißt, wo du bei deiner eigenen Buchhaltung anfangen sollst, schauen wir sie uns gern gemeinsam an. Beim Buchhaltungs-Check teilst du 45 Minuten lang deinen Bildschirm mit uns, und wir gehen zusammen durch, wie du deine Buchhaltung heute vorbereitest. Dabei geht es um deine Belege, dein Programm, deine Abos und Verträge, deine offenen Rechnungen und die Übergabe an dein Steuerbüro.
Danach bekommst du einen Bericht mit Ampelsystem, ein Arbeitsboard mit allen Aufgaben und einen Termin, in dem wir alles durchsprechen. Vorbereiten musst du dafür nichts, und Zugangsdaten brauchen wir auch keine. Steuerberatung machen wir übrigens nicht, die bleibt bei deinem Steuerbüro.
Alle Infos findest du hier: buerobeast.de/vorbereitende-buchhaltung
Quellen
§ 162 AO, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
§ 152 AO, Verspätungszuschlag
§ 15 UStG, Vorsteuerabzug



